Leser fragen mare

Ihre mare-Hotline in die unerforschten Weiten und Tiefen der Meere

Ist es richtig, dass es im Atlantik zweimal täglich Ebbe und Flut gibt, im Pazifik und
Indik aber nur einmal? Und wenn ja: Welche Erklärung gibt es dafür?
Dr. Ingmar Busch, Erfurt

Im Allgemeinen werden drei Gezeitenformen unterschieden. Bei der halbtägigen Gezeit treten jeden Tag zwei Hochwasser und zwei Niedrigwasser auf. Bei der ganztägigen Gezeit werden jeweils nur ein Hoch- und ein Niedrigwasser beobachtet. Daneben gibt es die gemischte Gezeitenform, bei der manchmal zwei Hoch- und Niedrigwasser pro Tag auftreten und manchmal nur jeweils eines, erklärt Andreas Boesch vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Es gibt keine generelle Regel, wo welche Gezeitenform auftritt. Im Atlantik überwiegt auf jeden Fall die halbtägige Gezeit. Im Pazifik und im Indischen Ozean treten sowohl die halbtägige als auch die gemischte Gezeit auf. Reine ganztägige Gezeiten findet man regional begrenzt beispielsweise im Golf von Mexiko, an der Westküste Australiens und im Südchinesischen Meer. Die grundlegenden Perioden der Gezeiten lassen sich auf die Bewegungen von Erde, Mond und Sonne relativ zueinander zurückführen. Dazu kommt noch die Rotation der Erde. Die tatsächlich eintretenden Gezeiten hängen jedoch stark von der Form der Ozeane ab, in denen die Wassermassen durch die Anziehungskräfte von Mond und Sonne zum Schwingen angeregt werden. Die Gezeitenformen sind also abhängig von der Gestalt der verschiedenen Meere und der sich daraus er­geben­den Wechselwirkungen der Wassermassen.


Auf wen geht das moderne Seevölkerrecht zurück?
Irene Schaan-Neideck, per E-Mail

Zu Zeiten der Entdecker und abenteuerlustigen Seefahrer galt die Rechtsfreiheit auf den Meeren. Doch bereits 1609 etablierte Hugo Gro­tius, heute als Vater des modernen Völkerrechts bekannt, in seiner Streitschrift „Mare Liberum“ ein neues Rechtsverständnis: die Freiheit der Meere. Dies sollte über die Jahrhunderte Bestand haben. Die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen begann 1950 mit Vor­arbeiten für eine Rechtsordnung der Meere und Ozeane. Ein jahrzehntelanger, langwieriger Prozess und drei UN-Seerechtskonferenzen sollten sich anschließen. 1967 schlug Arvid Pardo, der Ständige Vertreter Maltas bei der UNO, ein eigenes Rechtsregime für den Meeresboden und den Grund darunter vor – für eine Nutzung zu friedlichen Zwecken, ohne Schädigung Einzelner und zum Wohl aller. „Damit war das Prinzip des gemeinsamen Erbes der Menschheit geboren“, sagt Andree Kirchner, Direktor des Instituts für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (Isrim). „Es hinterfragt die seit 1609 bestimmende Freiheit der Meere und überträgt Verantwortung auf die internationale Gemeinschaft.“ 1982 konnte dann das UN-Seerechtsübereinkommen (Unclos) verabschiedet werden, das 1994 in Kraft trat. Diese „Verfassung der Meere“ ist laut Kirchner eines der wichtigsten und visionärsten internationalen Übereinkommen unserer Zeit.

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mare No. 121

No. 121April / Mai 2017

MARUM – Zentrum für Marine Umweltwissenschaften der Universität Bremen

Ihre maritimen Fragen können Sie per Telefon (0800/218 218 2, gebührenfrei) oder E-Mail (wat@mare.de) stellen. Es antworten Ihnen Jana Stone und Ulrike Prange von MARUM – Zentrum für Marine Umweltwissenschaften der Universität Bremen.

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