Haben Sie noch Fragen?
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Um unabhängig zu bleiben – in Haltung, Themenwahl und publizistischer Qualität. Die Genossenschaft sorgt dafür, dass mare dauerhaft frei von Konzerninteressen arbeiten kann und auch in Zukunft hochwertige Bücher, Magazine und journalistische Inhalte veröffentlicht.
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Als Fördermitglied unterstützen Sie den mareverlag dabei, unabhängig zu bleiben und weiterhin hochwertigen Journalismus sowie sorgfältig gestaltete Bücher und Magazine zu produzieren. Sie gehören zu den Menschen, die den kulturellen Wert von mare stärken – ideell und finanziell.
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Ein Genossenschaftsanteil beträgt 500 Euro. Er kann auf Wunsch in monatlichen Raten à 50 Euro eingezahlt werden, bis der Betrag vollständig erreicht ist.
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Der Beitritt besteht aus folgenden Schritten: Sie füllen die Beitrittserklärung unter dem Reiter „Genoss:in werden“ auf dieser Seite aus und senden sie ab. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontodaten für die Überweisung Ihres Genossenschaftsanteils. Nach erfolgter Überweisung und Überprüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat werden Sie in die Mitgliederliste aufgenommen und erhalten von uns als Bestätigung postalisch Ihre Mitgliedsurkunde.
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Die Genossenschaft besteht aus zwei Gruppen:
- Mitarbeitermitgliedern, die beim Verlag tätig sind
- Fördermitgliedern, die unabhängig vom Verlag eine ideelle Unterstützung leisten.
Fördermitglieder stärken die wirtschaftliche und kulturelle Basis des Verlags, besitzen aber kein Stimmrecht in der Generalversammlung. -
Alle Personen und juristischen Personen, die die Arbeit von mare ideell und finanziell unterstützen möchten und nicht im Verlag tätig sind. Eine besondere fachliche oder berufliche Voraussetzung gibt es nicht.
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Ihre einzige Verpflichtung ist die Zahlung Ihres Genossenschaftsanteils. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Das bedeutet: Ihre Einlage bleibt auf den oder die Genossenschaftsanteil/e beschränkt, die Sie freiwillig erwerben. Darüber hinaus entstehen keine weiteren finanziellen Risiken.
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Nein. Ihre Haftung ist strikt auf Ihren eingezahlten Genossenschaftsanteil begrenzt.
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Ja. Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Alternativ können Sie Ihren Anteil auch auf eine andere Person übertragen – sofern diese ebenfalls Fördermitglied ist oder wird und die Genossenschaft zustimmt
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Die zentralen Beschlüsse fasst die Generalversammlung: Jede:r stimmberechtigte:r Genoss:in hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile. Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat (beide für jeweils drei Jahre von den Mitarbeitermitgliedern gewählt) überwacht und begleitet diese Arbeit. Gemeinsam bilden diese Organe den Rahmen für eine transparente, demokratische und zukunftsorientierte Ausrichtung der Genossenschaft.
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Ausschüttungen sind möglich, werden jedoch von der Generalversammlung der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen. Oberste Priorität hat die langfristige Stabilität und Unabhängigkeit des Verlags.
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Indem Sie mare weiterempfehlen, unsere Bücher und Magazine lesen, an Veranstaltungen teilnehmen oder andere Interessierte auf die Genossenschaft aufmerksam machen. Ihre ideelle Unterstützung ist ebenso wertvoll wie der finanzielle Beitrag.